
Seit Jahren wird ein Parteiverbot der AfD diskutiert. Jetzt gibt es ein neues Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Ein wissenschatliches Team
aus Juristinnen, Rechtsextremismus-Forscherinnen und Verfassungsrecht-lerinnen hat penibel geprüft, ob die AfD verboten werden kann.
Zwar gibt es auch ein Gutachten des Verfassungsschutzes, das neue Gutachten ist jedoch viel aussagekräftiger, da es nicht nur Aussagen der Bundes-AfD, sondern darüber hinaus auch die der Landesverbände, Programme, 7.700 Parlamentsdokumente, Reden, 2,9 Millionen Social-Media-Beiträge und rund 55.000 Pressemitteilungen ausgewertet hat.
Laut Bundesverfassungsgericht reicht es, wenn EINE der drei Säulen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verletzt wird.
“Der Begriff der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ umfasst laut Bundesverfassungsgericht „die Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind“. Das sind etwa die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip. Dass eine Partei die Beseitigung oder die Beeinträchtigung wenigstens eines dieser Kernelemente anstrebt, muss sich aus ihren Zielen, etwa wie sie im Parteiprogramm stehen, oder aus dem Verhalten ihrer Anhänger ergeben.”
Die Anstalt – der Faktencheck (18.07.2026)
Das Ergbnis der Studie ist eindeutig:
Die AfD ist von einem rassistischen Weltbild geprägt und arbeitet planmäßig auf eine Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hin. Das Gutachten stellt fest, dass die AfD politische Gegnerinnen strafrechtlich verfolgen will und jetzt schon einschüchtert. Das verletzt das Demokratieprinzip. Wir identifizieren außerdem vier Gruppen, deren Menschenwürde durch Ziele und Verhalten der Partei verletzt würden, käme sie an die Macht: Deutsche mit Migrationsgeschichte, Musliminnen, Schutzsuchende sowie trans- und nicht-binäre Personen. Für ein Parteiverbot auch notwendig: Die Partei verfügt nachweislich über das strategische Konzept und die Mittel, um ihre Ziele potenziell umzusetzen.
Quelle: freiheitsrechte.org
Das AfD-Gutachten wurde ergebnisoffen erstellt und ist komplett unabhängig: Ermöglicht wurde es durch Privatspenden von rund 20.000 Menschen, die es ermöglichten 13 Monate daran zu arbeiten.
“Mit diesem Gutachten müssen sich Politik und Gesellschaft jetzt auseinandersetzen. Denn, egal auf welcher Seite der Verbotsdebatte man steht: Das Argument, ein Verbotsantrag werde wahrscheinlich scheitern, ist nach unserer Einschätzung nicht mehr haltbar,” unterstrich GFF-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner vor den Journalist*innen der Bundespresse.
Also, Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung: Ihr seid die Antragsberechtigten. Redet nicht immer nur davon Demokratie zu bewahren und gegen Faschismus zu sein – kriegt endlich den Arsch hoch und stellt den Verbotsantrag! Die Grundlagen dafür wurden Euch auf dem Präsentierteller serviert!