Da müssen 60 Milliarden eingespart werden, weil das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit Art. 109 Abs. 3, Art. 110 Abs. 2 und Art. 115 Abs. 2 Grundgesetz (GG) unvereinbar und nichtig ist. Und wo wird gespart?

Na klar, bei denen, die uns Geld kosten: die „Armen“. Da wird von rechts und aus der Mitte gegen Geflüchtete, gegen Sozialleistungen und gegen Bürgergeld gehetzt. Dabei gibt es in diesem Land genug Geld, doch leider ist es ungleich und unsozial verteilt.

Für mehr soziale Gerechtigkeit, gegen die Schere zwischen Arm und Reich und für eine höhere Besteuerung von Reichen und Superreichen – warum hört man das von keiner der Parteien, die das Attribut „sozial“ oder „christlich“ im Namen tragen?

Lediglich „Die Linke“ fordert unter anderem eine Vermögenssteuer, die Abschaffung von Erbschaftssteuervergünstigungen, die Abschöpfung von Übergewinnen aus Kriegen und Krisen sowie eine Taskforce gegen Steuerflucht.

Es ist jetzt an der Zeit, über Steuererhöhungen für Reiche zu reden. Und es ist jetzt der Zeitpunkt, an dem die reichsten zehn Prozent in Deutschland, die zwei Drittel des Vermögens besitzen, zahlen müssen!